Rechtsprechung
   VG München, 24.05.2017 - M 25 K 16.3460   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,56611
VG München, 24.05.2017 - M 25 K 16.3460 (https://dejure.org/2017,56611)
VG München, Entscheidung vom 24.05.2017 - M 25 K 16.3460 (https://dejure.org/2017,56611)
VG München, Entscheidung vom 24. Mai 2017 - M 25 K 16.3460 (https://dejure.org/2017,56611)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,56611) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2, § 11 Abs. 1, § 53 Abs. 2, § 54 Abs. 1 Nr. 1, § 55; BtMG § 35; EMRK Art. 8; EU-GrCharta Art. 7; GG Art. 6; VwGO § 80 Abs. 5
    Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines Serben wegen mehrfacher Straffälligkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines Serben wegen mehrfacher Straffälligkeit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus VG München, 24.05.2017 - M 25 K 16.3460
    Der angegriffene Bescheid der Beklagten vom ... Juli 2016 ist zum maßgeblichen Zeitpunkt, der Entscheidung des Tatsachengerichts (vgl. BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 12), rechtmäßig und verletzt den Kläger nicht nach § 113 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 VwGO in seinen Rechten.

    Bei der Beurteilung der Wiederholungsgefahr sind an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 16).

  • VGH Bayern, 12.07.2016 - 10 B 14.1854

    Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots - Bestimmung der Länge der Frist

    Auszug aus VG München, 24.05.2017 - M 25 K 16.3460
    Es bedarf der prognostischen Einschätzung im jeweiligen Einzelfall, wie lange das Verhalten des Betroffenen, das zu der Ausweisung geführt hat, das öffentliche Interesse an der Gefahrenabwehr zu tragen vermag - insofern entspricht die für die Bestimmung der Dauer der Sperrfrist prognostische Einschätzung im Wesentlichen der sogenannten Wiederholungsgefahr (vgl. BayVGH, B.v. 12.7.2016 - 10 B 14.1854 - juris Rn. 8) - und gegebenenfalls wie lange eine abschreckende Wirkung auf andere Ausländer erforderlich ist.

    Sie ist ebenfalls vollumfänglich nach § 114 Satz 1 VwGO nachprüfbar (vgl. BayVGH, B.v. 12.7.2016 - 10 B 14.1854 - juris Rn. 6).

  • BVerwG, 06.03.2014 - 1 C 2.13

    Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären

    Auszug aus VG München, 24.05.2017 - M 25 K 16.3460
    Die Frist muss sich zudem an den Wertentscheidungen des Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG und den Vorgaben aus Art. 8 EMRK messen und gegebenenfalls relativieren lassen (vgl. insgesamt zu § 11 AufenthG a.F: BVerwG, U.v. 6.03.2014 - 1 C 2/13 - juris Rn. 12).
  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus VG München, 24.05.2017 - M 25 K 16.3460
    Speziell bei der Ausweisung hier geborener beziehungsweise als Kleinkinder nach Deutschland gekommener Ausländer ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung der besonderen Härte, die eine Ausweisung für diese Personengruppe darstellt, in angemessenem Umfang Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 28.06.2016 - 10 B 15.1854

    Teilerfolg der Berufung hinsichtlich der Befristung der Wirkungen der Ausweisung

    Auszug aus VG München, 24.05.2017 - M 25 K 16.3460
    Neben dem spezialpräventiven Zweck zu verhindern, dass der Kläger weitere Straftaten begeht, verfolgt sie gleichzeitig auch den Zweck zu verhindern, dass andere Personen, die sich in einer vergleichbaren Situation befinden wie der Kläger, mithin ausländische Personen mit einer (lebens) langen Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet, es ihm nachtun, indem sie zeigt, dass ein derartiges Verhalten aufenthaltsrechtliche Folgen zeitigt (vgl. zu der Zulässigkeit generalpräventiver Zwecke auch nach neuem Recht: BayVGH, B.19.9.2016 - 19 CS 15.1600 - juris Rn. 34; U.v. 28.6.2016 - 10 B 15.1854 - juris Rn. 38 und B.v. 3.3.2016 - 10 ZB 14.844 - juris Rn. 10).
  • EGMR, 17.04.2003 - 52853/99

    D (A), Türken, Ausweisung, Straftäter, Besonderer Ausweisungsschutz, Unbefristete

    Auszug aus VG München, 24.05.2017 - M 25 K 16.3460
    Bindungen zwischen erwachsenen Personen genießen auch nicht unbedingt den Schutz nach Art. 8 Abs. 1 EMRK, es sei denn, es sind zusätzliche Elemente der Abhängigkeit dargelegt, die über die gefühlsmäßigen Bindungen hinausgehen (vgl. EGMR, U.v. 17.4.2003 - 52853/99 Yilmaz/Deutschland - juris Rn. 44).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2011 - 11 S 189/11

    Zur generalpräventiven Ausweisung eines in Deutschland geborenen und

    Auszug aus VG München, 24.05.2017 - M 25 K 16.3460
    Dies nimmt der Tat indes nicht ihre Gefährlichkeit, zumal dieses Rauschgift häufig der Einstieg für eine "Drogenkarriere" ist (vgl. VGH BW, U.v. 15.4.2011 - 11 S 189/11 - juris Rn. 60).
  • VGH Bayern, 03.03.2016 - 10 ZB 14.844

    Ausweisung wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

    Auszug aus VG München, 24.05.2017 - M 25 K 16.3460
    Neben dem spezialpräventiven Zweck zu verhindern, dass der Kläger weitere Straftaten begeht, verfolgt sie gleichzeitig auch den Zweck zu verhindern, dass andere Personen, die sich in einer vergleichbaren Situation befinden wie der Kläger, mithin ausländische Personen mit einer (lebens) langen Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet, es ihm nachtun, indem sie zeigt, dass ein derartiges Verhalten aufenthaltsrechtliche Folgen zeitigt (vgl. zu der Zulässigkeit generalpräventiver Zwecke auch nach neuem Recht: BayVGH, B.19.9.2016 - 19 CS 15.1600 - juris Rn. 34; U.v. 28.6.2016 - 10 B 15.1854 - juris Rn. 38 und B.v. 3.3.2016 - 10 ZB 14.844 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 19.09.2016 - 19 CS 15.1600

    Beendigung des rechtmäßigen Aufenthaltes sowie der Wirkungen der Zusicherung

    Auszug aus VG München, 24.05.2017 - M 25 K 16.3460
    Neben dem spezialpräventiven Zweck zu verhindern, dass der Kläger weitere Straftaten begeht, verfolgt sie gleichzeitig auch den Zweck zu verhindern, dass andere Personen, die sich in einer vergleichbaren Situation befinden wie der Kläger, mithin ausländische Personen mit einer (lebens) langen Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet, es ihm nachtun, indem sie zeigt, dass ein derartiges Verhalten aufenthaltsrechtliche Folgen zeitigt (vgl. zu der Zulässigkeit generalpräventiver Zwecke auch nach neuem Recht: BayVGH, B.19.9.2016 - 19 CS 15.1600 - juris Rn. 34; U.v. 28.6.2016 - 10 B 15.1854 - juris Rn. 38 und B.v. 3.3.2016 - 10 ZB 14.844 - juris Rn. 10).
  • VG München, 24.05.2016 - M 25 S 16.3461

    Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und Ausweisung eines

    Auszug aus VG München, 24.05.2017 - M 25 K 16.3460
    Gleichzeitig beantragte er gemäß § 80 Abs. 5 VwGO, die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen (M 25 S 16.3461).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht